Euro Star
Wir sind Ihr Partner für die Arbeitnehmerüberlassung.
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Immer dann, wenn Sie Engpässe überbrücken müssen sind wir für Sie da.
Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) ist die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Zeit- oder Leiharbeit bezeichnet.
Sie haben temporären Bedarf an Personal um Auftragsspitzen oder zeitlichen Verträgen mit Ihren Auftraggebern gerecht zu werden?
Wir haben die Lösung.
Unsere Dienstleistung im Bereich Arbeitnehmerüberlassung ist eine Form von Zeitarbeit, die nicht mit einer Befristung des Arbeitsvertrags gleichzusetzen ist.
Sie ähnelt eher dem „Zeitvertrag“ und ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG geregelt.
Es war dafür gedacht, in Ausnahmephasen (z.B. in Weihnachten im Bereich Einzelhandel, im Sommer im Tourismus und der Ernte) ausreichend Personal zu beschäftigen, um diese Zeiten gut zu überstehen.
Die Zeitarbeit hat sich hieraus zu einem beliebten, arbeitsrechtlichen Insturment entwickelt.
Mit Arbeitnehmerüberlassung und Personalleasing können Sie als Personalverantwortliche/r sicherstellen, dass Ihr Unternehmen flexibel auf Konjunkturschwankungen reagieren und das Geschäft weiterlaufen kann.