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Outsourcing von Projekten und Teilbereichen.

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Externe Dienstleister beauftragen?

Der Begriff Outsourcing setzt sich aus den Teilen „outside“ (außen), „resource“ (Quelle) sowie „using“ (nutzen) zusammen.
Beim Outsourcing werden externe Dienstleister beauftragt, um bestimmte Aufgaben oder Strukturen auszulagern, die eine Expertise benötigen, die intern (noch) nicht vorhanden oder zu teuer ist.

Statt eine Leistung weiterhin selbst zu erbringen, wird diese durch Fremdbezug von einem Dienstleister ins Unternehmen gebracht. Wir bei Eurostar haben uns auf die Beratung in Outsourcingfragen im Produktionsbereich spezialisiert. Kontaktieren Sie uns!

Man unterscheidet zwischen verschiedenen Formen des Outsourcings:

  • Business Process Outsourcing: Beim Business Process Outsourcing werden ganze Unternehmensprozesse ausgelagert. Ein Beispiel für diese Form: Sie lassen die Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter von einem externen Dienstleister erstellen.
  • Knowledge Process Outsourcing: Bei dieser Art des Outsourcings werden komplexe Aufgaben an ein Drittunternehmen abgegeben. Das entsprechende Unternehmen verfügt in der Regel über geschulte Experten mit einem hohen Spezialisierungsgrad.
  • Outtasking: Hierbei werden lediglich einzelne, abgegrenzte Aufgabenbereiche an ein anderes Unternehmen abgegeben. Oft handelt es sich dabei um zeitintensive und administrative Prozesse, z. B. die Archivierung von E-Mails oder die Datensicherung. Die Verantwortung dafür bleibt jedoch im Unternehmen, denn der gesamte Geschäftsbereich wird weiterhin eigenverantwortlich gesteuert.
  • Selective Outsourcing: Das Selective Outsourcing vermischt das Business Process Outsourcing und das Outtasking miteinander. Es werden spezielle Teilbereiche ausgelagert, die umfangreicher als einzelne Aufgaben sind, aber dennoch keinem kompletten Prozess entsprechen.

Arbeitnehmer-Überlassung

Zeitarbeit, Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer von einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit überlassen wird. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber wird dabei zum Verleiher, der Dritte zum Entleiher.

Entsendung

ist die räumlich-zeitliche Verlagerung des Arbeitsorts eines Arbeitnehmers, typischerweise ins Ausland. Dabei erfasst der nicht klar definierte Begriff kurzfristige Aufenthalte wie Auslandsreisen von wenigen Tagen, längere Einsätze wie z. B. von Montagearbeitern, aber auch jahrelange Auslandsaufenthalte, die mit einer dauerhaften Verlagerung des Lebensmittelpunkts des Arbeitnehmers einhergehen.

Werkverträge

Der Werkvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag zwischen zwei Parteien. Eine Partei verpflichtet sich, eine ganz bestimmte Leistung zu erbringen. Es wird nicht nur die Arbeit geschuldet, sondern ein bestimmtes Ergebnis. Die andere Partei verpflichtet sich im Gegenzug, eine vereinbarte Vergütung zu bezahlen.