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Entsendung

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Zeitlich begrenzten Einsatz

Eine Entsendung liegt vor, wenn Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens für mittelfristige Aufenthalte ins Ausland entsandt werden. Kürzere Aufenthalte werden dabei als Abordnung bzw. Dienstreise, längere Aufenthalte als Versetzung bezeichnet. Möglich ist aber auch eine Entsendung innerhalb der Bundesrepublik im Rahmen einer Konzernbeschäftigung.

Der Begriff der Entsendung umfasst auch den zeitlich begrenzten Einsatz von Arbeitnehmern ausländischer Unternehmen im deutschen Inland.

Es gelten die Vorschriften der deutschen Sozialversicherung, sofern die Entsendung infolge der Eigenart der Beschäftigung oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist.
Wir bei Eurostar sind hierfür Ihr verlässlicher Partner.

Arbeitnehmer-Überlassung

Der Arbeitgeber wird dabei zum Verleiher, der Dritte zum Entleiher.

Outsourcing

bezeichnet die Übertragung von betrieblichen Aktivitäten der Wertschöpfung auf Zulieferer. Damit soll eine Verkürzung der Wertschöpfungskette sowie eine Reduzierung der intern erbrachten Leistungen innerhalb des Unternehmens erzielt werden. Outsourcing wird in der Regel mit dem Ziel der Kosteneinsparung betrieben.

Werkverträge

Der Werkvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag zwischen zwei Parteien. Eine Partei verpflichtet sich, eine ganz bestimmte Leistung zu erbringen. Es wird nicht nur die Arbeit geschuldet, sondern ein bestimmtes Ergebnis. Die andere Partei verpflichtet sich im Gegenzug, eine vereinbarte Vergütung zu bezahlen.